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kubus IT

Sicher. Flexibel. Innovativ.

Veräußerungsverfahren Rechenzentrum Gottlieb-Keim-Straße, Bayreuth

Aufruf zu Interessensbekundungen/Verfahrensangaben

Die kubus IT GbR, deren Gesellschafter die AOK Bayern – Die Gesundheitskasse und die AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen sind, beabsichtigt, das

Rechenzentrum Gottlieb-Keim-Straße 55/57, 95448 Bayreuth

in einem offenen, transparenten, bedingungs- und diskriminierungsfreien Bieterverfahren zu veräußern.

I. Eckdaten Rechenzentrum

Das Grundstück hat eine grundbuchmäßig ausgewiesene Fläche von 14.334 m² und liegt im Gewerbegebiet Wolfsbach südöstlich von Bayreuth. Bebaut ist das Grundstück mit einem eingeschossigen Gebäudekomplex aus dem Jahr 2017, der als Rechenzentrum genutzt wird und mit entsprechendem Inventar ausgestattet ist. Das Inventar kann ebenfalls erworben werden.

Die Bruttogrundfläche des Gebäudekomplexes beträgt ca. 2.869 m², die Nettonutzfläche ca. 2.583 m².

Das Rechenzentrum verfügt über einen aktuellen Nutzungsausbau von 670 m IT-Fläche und 1,30 MW IT Leistung. Es wurde im Januar 2022 nach dem Standard TÜV IT Trusted Site Infrastructure Level V4.3 rezertifiziert. Die IT-Fläche kann auf 1050 m² und die IT-Leistung auf 3,30 MW erweitert werden.

Es ist eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen. Die Auflassungsvormerkung sichert ein Wiederkaufsrecht der Stadt Bayreuth, das nur unter bestimmten Voraussetzungen von der Stadt Bayreuth ausgeübt werden kann. Die Auflassungsvormerkung ist vom Erwerber zu übernehmen.

II. Veräußerungsverfahren

Es ist ein mehrstufiges Verfahren geplant:

Nach Prüfung der Interessensbekundung (dazu III.) wird die kubus IT GbR geeignete Bewerber zur Abgabe indikativer Angebote (vorbehaltlich der Abgabe einer Vertraulichkeitsvereinbarung und der Beibringung einer Finanzierungsbestätigung) bis spätestens

22. Januar 2024, 12:00 Uhr (MEZ)

auffordern.

Zu diesem Zweck erhalten geeignete Bewerber

  1. nach Prüfung ihrer Interessensbekundung eine Aufforderung zur Abgabe einer Vertraulichkeitsvereinbarung,
  2. nach Eingang der Vertraulichkeitsvereinbarung weitere Informationen zum Objekt (insbesondere in Form des Exposés) und ein Formular einer Finanzierungsbestätigung,
  3. nach Eingang der Finanzierungsbestätigung Zugang zum Datenraum zur Durchführung einer Due Diligence.

Auf Grundlage der indikativen Angebote wird die kubus IT GbR dann, eine entsprechende Anzahl wirtschaftlicher Angebote vorausgesetzt, mit mindestens zwei Bietern Vertragsverhandlungen führen und sie zur Abgabe finaler, bindender Angebote auffordern.

Das Grundstück mit aufstehendem Rechenzentrum kann solitär oder als Einheit samt Inventar erworben werden. Das alleinausschlaggebende Kriterium für die Auswahl des erfolgreichen Bieters wird die Abgabe des wirtschaftlich besten Angebots unter Berücksichtigung der jeweiligen Verpflichtungen des Bieters und der kubus IT GbR sein.

Die kubus IT GbR behält sich vor, die Frist für die Einreichung indikativer Angebote zu verlängern, andere Parameter oder Fristen im Bieterverfahren zu ändern, von Bietern Bonitätsnachweise, Sicherheiten o.ä. zu verlangen, das Bieterverfahren insgesamt oder teilweise zu ändern oder abzubrechen und/oder die Veräußerungsstruktur sowie das Verkaufsobjekt jederzeit anzupassen, wobei die kubus IT GbR dieses Ermessen stets im Einklang mit den Grundsätzen eines offenen, transparenten, bedingungs-und diskriminierungsfreien Bieterverfahrens ausüben wird. Die kubus IT GbR behält sich außerdem vor, nicht formgerechte und/oder unvollständige Interessensbekundungen und/oder (indikative) Angebote unberücksichtigt zu lassen.

Bei diesem Veräußerungsprozess handelt sich nicht um ein förmliches Vergabeverfahren. Weitere Informationen zum Fortgang des Verfahrens werden die zur Angebotsabgabe aufgeforderten Interessenten jeweils zeitnah erhalten.

III. Aufforderung zur Abgabe von Interessensbekundungen

Schriftliche Interessensbekundungen für die Teilnahme am Verkaufsprozess müssen bis spätestens

30. November 2023, 12:00 (MEZ)

an folgende Kontaktstelle gerichtet werden:

kubus IT GbR

c/o Rechtsanwälte Gleiss Lutz

z. Hd. Herrn Dr. Marco König und Frau Dr. Christiane Freytag

Lautenschlagerstr. 21

D-70173 Stuttgart

Eine Übersendung vorab per E-Mail oder Telefax (E-Mail: marco.koenig(at)gleisslutz.com, christiane.freytag(at)gleisslutz.com; Fax: +49 711 855096) genügt zur Wahrung der Frist.

Interessensbekundungen müssen in deutscher Sprache verfasst sein und Namen und Anschrift des Interessenten enthalten. Interessensbekundungen im Auftrag einer dritten Partei (also auch von Vermittlern oder Beratern) sind zulässig, wenn ein geeigneter schriftlicher Vertretungsnachweis des Beauftragten vorgelegt wird.

Die Interessensbekundungen müssen darüber hinaus folgende Informationen/Unterlagen enthalten:

  1. Namen und Kontaktdaten (einschließlich E-Mail) der Verantwortlichen, die bei Rückfragen angesprochen werden sollen.
  2. Aussagekräftige Darstellung des Interessenten/Unternehmens mit Darstellung der Gesellschafterstruktur, insb. Angabe der Namen und Anschrift der Gesellschafter sowie der Geschäftsführer bzw. des Vorstands.
  3. Aussagekräftige Darstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit des Interessenten/Unternehmens (Finanzierungsdarstellung über einen Betrag von mindestens EUR 30 Mio.; Angabe des Gesamtumsatzes in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren).
  4. UnterzeichneteEigenerklärung zum Nichtvorliegen von Eintragungen auf EU-Sanktionslisten und von „Russlandsanktionen“ mit folgendem Inhalt:

„Hiermit erkläre/n ich/wir, dass ich/unser Unternehmen [Firma, Adresseergänzen] nicht

 

a) russische(r) Staatsangehörige(r) oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung sind und auch nicht von sonstigen EU-Sanktionslisten (insb. Verordnung (EG) Nr. 881/2002 und Verordnung (EU) Nr. 269/2014 in der jeweils aktuellsten Fassung) erfasst ist/sind;

b) eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist/sind, deren Anteile zu über 50% unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a) genannten Organisationen gehalten werden;

c) eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist/sind, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln; oder

d) Kapazitäten von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder Unternehmen in Anspruch nehmen, auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a) bis c) fallen.

Weiter erkläre/n ich/wir, dass ich/wir während des Veräußerungsprozesses unverzüglich Mitteilung machen werden,

(1) sobald und soweit einer der vorstehend unter Buchstaben a) bis d) genannten Tatbestände aufgrund einer Änderung der Umstände nach Abgabe dieser Eigenerklärung auf uns zutrifft; und/oder

(2) sobald und soweit wir zukünftig von EU-Sanktionen und/oder „Russlandsanktionen“, insbesondere solchen nach der VO (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2023/1214 vom 23. Juni 2023; ABl. EU L 159/1 (auch in zukünftigen Fassungen), betroffen sein sollten.“

Die kubus IT GbR behält sich vor, weitere Nachweise zu fordern. Solche sind aber noch nicht mit der Interessensbekundung vorzulegen.

Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie erst nach Prüfung Ihrer Interessensbekundung und Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung sowie Beibringung der Finanzierungsbestätigung Zugang zu weiteren Informationen erhalten werden, die zur fristgerechten Angabe eines indikativen Angebots erforderlich sind. Es liegt daher in Ihrem eigenen Interesse, die Unterlagen möglichst rasch abzugeben.

Fragen können per Fax oder E-Mail gestellt werden, adressiert an Rechtsanwälte Gleiss Lutz, Herrn Dr. Marco König und Frau Dr. Christiane Freytag:

Fax: +49 711 855096

E-Mail: marco.koenig(at)gleisslutz.com, christiane.freytag(at)gleisslutz.com