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Neuigkeiten

Das passiert bei der kubus IT

Videosprechstunde einfach und bequem

– mit Hilfe des OHA-Portals der kubus IT.

Die Prüfung der Zuzahlungsbefreiung beim Einlösen von Rezepten in Apotheken ist seit 2018 für alle Versicherten der AOK Bayern und der AOK PLUS ganz bequem online möglich. Hierfür hat die kubus IT ein Onlineportal entwickelt, OHA genannt. Keine Telefonate, keine nachträgliche Bearbeitung, kein zusätzlicher Aufwand. Bereits damals war klar, dass dieser Dienst das Potential hat, die Kooperation mit weiteren Leistungserbringen zu erleichtern.

Jetzt bietet die AOK Bayern seit Mitte dieses Jahres die Möglichkeit einer Online-Arzt-Sprechstunde. Voraussetzung zur Teilnahme an der Videosprechstunde ist neben einer Atemwegserkrankung (Asthma, Bronchitis oder grippaler Infekt), die Vollendung des 18. Lebensjahres und die Registrierung bei der Onlinegeschäftsstelle der AOK Bayern (Onlineportal „Meine AOK“).

Die Inanspruchnahme soll für die Versicherten so bequem wie möglich sein. So kann der Kooperationspartner Zava, direkt bei der Kontaktaufnahme durch die Versicherten, deren Berechtigung zur Teilnahme am Vertrag prüfen. Die notwendige Abfrage wurde von der kubus IT konzipiert, entwickelt und eingesetzt. Nachdem alle Vorbereitungen getroffen waren, erfolgte die Umsetzung schneller als geplant. An dieser Stelle vielen Dank an alle Beteiligten.

Wir freuen uns die AOK Bayern in der Zusammenarbeit mit ihren Partnern unterstützen zu können.